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Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen Stand 01/2009
1. Allgemeines
Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind wesentlicher Bestandteil aller Verträge mit unseren Kunden. Einkaufsbedingungen unserer Kunden sind nur insoweit gültig, als Sie den Liefer- und Zahlungsbedingungen des Verkäufers nicht widersprechen. Sollte ein Teil der jeweils mit unseren Kunden getroffenen vertraglichen Vereinbarungen einschließlich dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so ist die Gültigkeit aller übrigen Vereinbarungen dadurch nicht berührt. Der unwirksame Teil der Vereinbarungen ist in einer solchen Weise umzudeuten oder durch eine solche Regelung zu ersetzen, dass ihr Zweck auf zulässigem Wege erreicht wird.

2. Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind – sofern nicht anders vereinbart – stets unverbindlich und freibleibend. Alle Verträge kommen erst mit Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens mit Ausführung der Lieferung zustande. Die Berichtigung von Druckfehlern und Irrtümern bleibt vorbehalten.

3. Preise
Die Preise sind reine Netto-Preise in Euro und verstehen sich unfrei, aus-schließlich Verpackung, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preisän-derungen während der Laufzeit unserer Produkte behalten wir uns vor. Druckfehler und Irrtümer in Preislisten oder Datenblättern sowie Angeboten bleiben vorbehalten.

4. Lieferung
Für Lieferungen unter einem Nettowarenwert von € 250,00 wird ein Mindermengenzuschlag von € 25,00 zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer berechnet.
Bis € 450,00 Auftragsnettowert erfolgt die Lieferung unfrei auf Rechnung und Gefahr des Empfängers.
Ab € 451,00 Auftragsnettowert erfolgt die Lieferung frei Station, ausgenommen Sonderversendungen als Express, Luftfracht, Schnellpaket o.ä.
Lieferungen ins Ausland werden frei Bochum vorgenommen. Der Liefertermin bezeichnet den Abgang vom Lager.
Im Falle höherer Gewalt, wozu auch Materialmängel, Betriebsstörungen, Streiks oder behördliche Maßnahmen – jeweils auch bei unseren Vorlieferanten – sowie nicht rechtzeitige und nicht richtige Selbstbelieferung gehören, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vorvertrag zurückzutreten oder nach eigenem Ermessen die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinaus-zuschieben. Wird dadurch die ursprünglich vereinbarte Lieferzeit um mehr als 8 Wochen überschritten, so hat der Käufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall beiderseitig ausgeschlossen.
Transportschäden müssen sofort der Post, der Bahn oder dem Spediteur gemeldet werden.

5. Zahlung
Rechnungen sind in für uns verlustfreier Weise bar zu zahlen. Schecks werden nur erfüllungshalber, Wechsel werden von uns nicht als Zahlungsmittel angenommen. Bei Überschreitung des Zahlungstermins behalten wir uns die Berechnung von Verzugszinsen vor. Alle Rechnungen sind innerhalb 10 Tagen abzüglich 2 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen netto, jeweils dato Faktura, zahlbar. Bei Überschreitung des Fälligkeitstermins der Zahlung ist der Verkäufer berechtigt, den überfälligen Zahlungsbetrag mit einem Zinssatz in Höhe der gesetzlichen Regelungen zu berechnen und Mahngebühren anzusetzen. Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen eigener, streitiger Gewährleistungsansprüche den Kaufpreis zurückzubehalten oder mit nicht anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen. Nach Vertragsabschluss uns bekannt werdende Umstände, die geeignet sind, Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers aufkommen zu lassen, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer ausstehenden Forderungen zu Folge. Für noch vorliegende unausgeführte Lieferungsverträge können wir Nachnahme oder Vorkasse verlangen bzw. unter Ausschluss irgendwelcher Schadensersatzansprüche gegen uns vom Vertrag zurücktreten. Der Verkäufer ist berechtigt die Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung gegenüber dem Käufer an einen Dritten abzutreten.

6. Rückgaben
Rücksendungen mangelfreier Sendungen werden von uns nicht zur Gutschrift angenommen, es sei denn, die Rücksendung erfolgt mit unserem vorherigen Einverständnis. Bei vereinbarten Rücksendungen mängelfreier Lieferung berechnen wir für die Aufarbeitung der Retoure eine Kostenbeteiligung von 10 % des Warennettowertes. Die Rücksendung hat kostenfrei und in einwandfreiem Zustand zu erfolgen. Sonderbestellungen sind stets von der Möglichkeit der Rückgabe ausgeschlossen.
Auftragsveränderungen und Stornierungen bedürfen der Schriftform.

7. Garantie/Mängelrügen
Die Garantiebedingungen sind individuell, je nach Produkt und/oder Produkt-gruppe, geregelt und auf den Verpackungen und/oder in den Bedienungsan-leitungen ausgewiesen. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist wird von uns nicht unterschritten. Die Garantie startet eine Woche nach Warenversand ab unserem Lager Bochum. Auf Verlangen ist uns bei berechtigten Garantieansprüchen ein Kaufbeleg des Endkunden für die Abwicklung eventueller Garantieansprüche zu übermitteln.
Erkennbare Mängel müssen unverzüglich nach Ablieferung, verborgene Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich unter genauer Angabe der Gründe gerügt werden.
Der bemängelte Gegenstand ist sorgfältig verpackt und frei Haus an uns zur Überprüfung zu übersenden.
Bei berechtigten und rechtzeitigen Beanstandungen erhält der Käufer nach unserer Wahl Nachbesserung, kostenlosen Warenumtausch oder eine Wa-rengutschrift gegen Rücksendung der Ware; sind Nachbesserungen und Warenumtausch nicht möglich oder unzumutbar, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Schadensersatzansprüche jedweder Art – einschließlich solcher wegen angeblich verspäteter Lieferung – sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wäre vorsätzlich oder grob fahr-lässig verursacht worden.

8. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Bis zur Zahlung sämtlicher Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftsbezie-hung mit dem Käufer – einschließlich der Einlösung gegebener Schecks – bleibt das Eigentum an der gelieferten Ware dem Verkäufer vorbehalten; bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung unserer Saldoforderung. §449 Abs. 2 BGB ist ausgeschlossen.
Ein Eigentumserwerb des Käufers an der Vorbehaltsware gemäß § 950 BGB im Falle der Verarbeitung der Vorbehaltsware zu einer neuen Sache ist aus-geschlossen. Eine etwaige Verarbeitung durch den Käufer löst nicht das Eigentumsrecht. Bei Verarbeitung mit anderen, uns nicht gehörenden Waren durch den Käufer steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu; im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Waren zur Zeit der Verarbeitung. Für die aus der Verarbeitung entstehende neue Sache gilt sonst das gleiche wie bei der Vorbehaltsware; sie gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.
Der Käufer ist zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware berechtigt, wenn und soweit dieser Weiterverkauf im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr erfolgt.
Die Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten, und zwar gleich, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer weiterverkauft wird. Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Käufer zu-sammen mit anderen, uns nicht gehörenden Waren, sei es ohne, sei es nach Verarbeitung, verkauft wird, gilt die Forderung in dem Verhältnis als an uns abgetreten, das dem zur Zeit des Verkaufs bestehende Wertverhältnis unseres Eigentums oder Miteigentums an der Vorbehaltsware zu den übrigen Waren bzw. zu den Miteigentumsrechten anderer an den neu geschaffenen Sachen entspricht. Der Käufer ist zur Einziehung der Forderungen aus dem Weiterverkauf trotz der Abtretung ermächtigt. Unsere Einziehungsbefugnis bleibt von der Einziehungsermächtigung des Käufers unberührt. Wir werden aber die Forderung nicht selbst einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nach-kommt. Auf unser Verlangen hat der Käufer uns die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen und den Schuldnern die Abtretung an uns anzuzeigen.
Der Eigentumsvorbehalt ist in der Weise bedingt, dass mit der vollen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung ohne weiteres das Eigentum an der Vorbehaltsware auf den Käufer übergeht und die abgetretenen Forderungen dem Käufer zustehen. Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Rückübertragung verpflichtet. Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, so sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzufordern. Diese Rückforderung gilt nicht als Rücktritt vom Vertrage. Im Fall des Verzuges sind wir darüber hinaus berechtigt, auch aus anderen Verträgen stammende Vorbehaltsware zurückzufordern, sofern sich diejenige Vorbehaltsware, wegen welcher der Zahlungsverzug eingetreten ist, nicht mehr im Besitz des Käufers befindet. Auch diese Rückforderung bleibt ohne Einfluss auf den Ablauf des bestehenden Vertragsverhältnisses.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Bochum.

10. Datenverarbeitung
Die sich aus dem Geschäftsvorfall ergebenden Daten werden im Rahmen von Geschäftskarteien gespeichert. Wir verpflichten uns, alle Daten vertraulich und nur zum Zwecke der Geschäftsbeziehung zu nutzen.
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