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Entsorgungs- und Sicherheitshinweise  
 
Entsorgung und Recycling
–  Batterien
–  Energiesparlampen
–  Elektro-Altgeräte
 
Sicherheitshinweise
Batterien

Hartig + Helling GmbH + Co. KG versichert an dieser Stelle, dass sie nur Batterien und Akkumulatoren in Verkehr bringt, welche der europäischen Richtlinie 2006/66/EG bzw. deutschem Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren - Batteriegesetz (kurz BattG genannt) - entsprechen.

 

Entsorgung

Batterien und Akkumulatoren sind mit dem abgebildeten Symbol gekennzeichnet und dürfen nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden. Sie enthalten geringe Mengen an Schadstoffen und müssen daher fachgerecht entsorgt werden. Entsprechende Sammelpunkte befinden sich im stationären Einzelhandel oder an kommunalen Wertstoffhöfen ganz in Ihrer Nähe.

Rücknahmesystem

Eine Entsorgung von Altbatterien und Altakkumulatoren erfolgt über die Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS). Zusätzlich werden auch die erforderlichen statistischen Sammelquoten, Verwertungsquoten und Verwertungseffizienzen verwaltet. Die zu erzielende Sammelquote ab dem Jahr 2012 von 35 % und die gesetzliche vorgeschriebene Verwertungsrate von 100 % werden bereits heute eingehalten. GRS Reg-Nr.: 10104443

Energiesparlampen

Hartig + Helling GmbH + Co. KG versichert an dieser Stelle, dass sie nur Energiesparlampen in Verkehr bringt, welche der europäischen Ökodesign-Richtlinie 2005/32/EG – Energy using Products (EuP) – entsprechen.

 

Entsorgung

Energiesparlampen sind mit dem abgebildeten Symbol für Elektro- und Elektronikgeräte gekennzeichnet und unterliegen der Richtlinie 2002/96/EG des europäischen Parlaments (WEEE – Waste Electrical and Electronic Equipment; deutsch: (überflüssige) Elektro- und Elektronik-Altgeräte) bzw. dem deutschen Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) für Elektro-Altgeräte. Energiesparlampen dürfen nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden. Sie enthalten geringe Mengen an Schadstoffen und müssen daher fachgerecht entsorgt werden. Entsprechende Sammelpunkte befinden sich im stationären Einzelhandel oder an kommunalen Werkstoffhöfen ganz in Ihrer Nähe – den nächsten Sammelpunkt finden Sie unter: www.lichtzeichen.de/sammelstellen.html

Maßnahme bei Bruch

Sollte eine quecksilberhaltige Lampe zerbrechen, bitte Ruhe bewahren! Es besteht keine Gefahr für die Gesundheit, denn eine Energiesparlampe enthält sehr wenig Quecksilber, welches bei Zimmertemperatur verdampft.

  • Wenn die Lampe in der Fassung zerbrochen ist, Sicherung ausschalten!
  • Achten Sie darauf, dass Sie sich nicht an den Glasscherben schneiden. Tragen Sie Handschuhe, wenn Sie die Scherben aufsammeln, um Schnittverletzungen zu vermeiden.
  • Alle Teile der Lampe aufkehren, Kleinteile und Staub mit Einwegtüchern und Klebeband aufsammeln. Danach in einem gut verschließbaren Beutel möglichst sofort aus der Wohnung bzw. dem Haus bringen.
  • Das Verwenden eines Staubsaugers sollte nur bei (Langflor-) Teppichen erfolgen. Wechseln Sie anschließend sofort den Staubsaugerbeutel bringen Sie ihn aus der Wohnung bzw. aus dem Haus.
  • Den Raum für 30 Minuten gut lüften.
  • Entsorgen Sie nicht-funktionsfähige und zerbrochene Lampen über die Sammelpunkte im stationären Einzelhandel oder an kommunalen Werkstoffhöfen ganz in Ihrer Nähe.

Elektro-Altgeräte

Elektro-Altgeräte, die mit dem abgebildeten Symbol gekennzeichnet sind, dürfen nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden. Sie müssen bei einer Sammelstelle für Altgeräte (informieren Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde) oder bei Ihrem Händler, bei dem Sie das Gerät gekauft haben, abgegeben werden. Diese sorgen für eine umweltfreundliche Entsorgung.

 

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